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PSA-Test wird von den Kassen nicht übernommen. Schade!

Aktualisiert: 26. Sept. 2021

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat gegen den PSA-Test als Kassenleistung entschieden: Anders als von der Deutschen Gesellschaft für Urologie e.V. (DGU) empfohlen, wird die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) nicht Teil der gesetzlichen Prostatakrebs-Früherkennung, sondern bleibt weiterhin eine Selbstzahlerleistung. Die DGU bedauert diese Entscheidung und kritisiert sie als großen Rückschlag bei der Früherkennung des häufigsten Malignoms des Mannes. In der jahrzehntelangen kontrovers geführten Debatte um die Bestimmung des prostataspezifischen Antigens (PSA) hatte sich die Fachgesellschaft stringent für den PSA-Test als unverzichtbaren Baustein der Prostatakrebs-Früherkennung ausgesprochen und mit der ärztlichen S3-Leitlinie „Früherkennung, Diagnose und Therapie der verschiedenen Stadien des Prostatakarzinoms“ sowie der entsprechenden Patientenleitlinie einen, dem jeweiligen Wissensstand angepassten, Leitfaden für die Früherkennung etabliert.

Mit jährlich rund 60.000 Neuerkrankungen ist das Prostatakarzinom die häufigste Krebserkrankung des Mannes in Deutschland; etwa 14.000 Männer sterben pro Jahr an den Folgen eines Prostatakarzinoms.


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